Wer kann einen Wohnheimantrag stellen?
Antragsberechtigt sind Sie als zugelassener oder bereits immatrikulierter Direktstudent einer dem Studentenwerk zugeordneten Dresdner Hochschule, sofern Sie noch kein Studium abgeschlossen haben.
Wenn freie Kapazitäten vorhanden sind (vorrangig im Sommersemester), können auch Promotions-, Zusatz- und Aufbaustudenten sowie Praktikanten und Diplomanden anderer Hochschulen einen Antrag stellen. Diese Mietverträge sind grundsätzlich maximal befristet bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters (31. August) und können nicht verlängert werden.
Für Kurzzeitaufenthalte von einer Nacht bis zu drei Monaten wenden Sie sich bitte an unser Internationales Gästehaus.