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Kann der Mietvertrag gekündigt werden?

Mietverträge mit einer Laufzeit länger als 12 Monate können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten (bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats) durch den Mieter gekündigt werden, vorausgesetzt, eine Mietzeit von 12 Monaten wird dabei nicht unterschritten.

Soll das Mietverhältnis auf Ihren Wunsch nach 11 oder weniger Monaten beendet werden, so ist dies durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Inhalt des Aufhebungsvertrages ist grundsätzlich die Leistung einer Abstandszahlung in Höhe von maximal 300 Euro.

Ein Aufhebungsvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des darauf folgenden Monats geschlossen werden.

Mietverträge, die auf maximal 12 Monate befristet sind, können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten (bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats) durch den Mieter gekündigt werden. Die Leistung einer Abstandszahlung entfällt.