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Wann kann ich den Online-Antrag für einen Wohnheimplatz stellen?

Die Bewerbung für einen Wohnheimplatz ist möglich, wenn der Wohnberechtigungsnachweis für das Semester vorliegt, in dem der Mietvertragsbeginn liegen soll.

Wohnberechtigungsnachweis

  • für Studienplatzbewerber:
    Zulassungsbescheid, Ausnahme für Bewerber mit deutschem Abitur für zulassungsfreie Studiengänge der TU und der HTW Dresden: „Wohnberechtigungsnachweis“ (nach erfolgter Online-Studienplatzbewerbung ausdruckbar, eine der Seiten des „Antrags auf Immatrikulation...“) Studienplatzbewerber können mit vorliegendem Zulassungsbescheid/Wohnberechtigungsnachweis auch einen früheren, vor dem Semesterbeginn liegenden, Einzugstermin wählen.
  • für bereits in Dresden Studierende:
    Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem der Mietvertragsbeginn liegen soll oder
    Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters plus Einzahlungsnachweis der Semestergebühr für das Semester, in dem der Mietvertrag beginnen soll.