Ihre Position:

Ich möchte mit (m)einem Freund / (m)einer Freundin zusammen im Wohnheime wohnen, was müssen wir tun?

Beide müssen einen eigenen Wohnheimantrag stellen. Auf dem Wohnheimantrag wird jeweils an der entsprechenden Stelle der Name desjenigen, mit dem man zusammen wohnen möchte, eingetragen.

Damit der Wunsch berücksichtigt werden kann, müssen beide Anträge zwingend am selben Tag bei uns eingehen. Oft liegen die Wohnberechtigungsnachweise jedoch nicht für Beide zur gleichen Zeit vor. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Einer einen zulassungsfreien und der Andere einen zulassungsbeschränkten Studiengang gewählt hat.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Beide warten auf den späteren Wohnberechtigungsnachweis und stellen dann die Wohnheimanträge. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass der Bewerber mit dem früheren Wohnberechtigungsnachweis kein Zimmer bekommen kann, da er sich somit "zu spät" bewirbt.
  2. (bessere Variante) Beide stellen den Wohnheimantrag unabhängig voneinander, also jeweils sofort nach vorliegendem Wohnberechtigungsnachweis. Nach einem Monat Mietzeit stellen dann Beide einen gemeinsamen Umzugsantrag, und nach einiger Wartezeit kann der Umzug vollzogen werden.