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Muss ich meinen Wohnsitz in Dresden an- und abmelden? Woher bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug mit Haupt- oder Neben-/Zweitwohnsitz anzumelden. Die Anmeldung ist in allen Bürgerbüros Dresdens möglich - nicht nur im Zentralen Bürgerbüro oder im Bürgerbüro Plauen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Die dafür notwendige Wohnungsgeberbestätigung erhalten Bewerber, die sich mit SEPA-Konto bewerben, bei der Schlüsselübergabe im Wohnheim. Der Hausmeister bestätigt darauf den Einzugstermin.

Bewerber, die sich ohne SEPA-Konto bewerben, erhalten die Wohnungsgeberbestätigung beim Mietvertragsabschluss und legen sie beim Einzug dem Hausmeister zur Bestätigung vor.

Weitere Informationen der Landeshauptstadt Dresden

Aktuelle Hinweise für die Anmeldung im Jahr 2023 (PDF-Datei)
Übersicht Bürgerbüros der Stadt Dresden
Abteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten

Abmelden muss sich nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.