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Warum muss ich schon vor Mietvertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Die SEPA-Lastschrift ist die im Studentenwerk Dresden übliche Form der Mietzahlung und Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages.

Folgende Bewerber, die noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können den Wohnheimantrag ohne SEPA-Lastschriftmandat stellen, müssen jedoch in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Dresden ein Konto bei einer beliebigen Bank eröffnen und uns dann das SEPA-Lastschriftmandat erteilen:

  • Ausländische Bewerber aus dem SEPA-Zahlungsraum, die kein in Euro geführtes Konto besitzen (z. B. Tschechien) oder deren Bank keine SEPA-Lastschriften zulässt (z. B. Polen)
  • Ausländische Bewerber, die sich aus dem Nicht-EU-Ausland bewerben (z. B. China)

Das SEPA-Lastschriftmandat zur Mietabbuchung wird grundsätzlich erst beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses (nach Abschluss des Mietvertrages) wirksam. Sollte es nicht zum Abschluss eines Mietvertrages kommen, wenn Sie z. B. frist- und formgerecht von der Bewerbung zurücktreten und so den Wohnheimplatz stornieren, erlangt das SEPA-Lastschriftmandat keine Gültigkeit, was wir Ihnen in diesem Fall auch schriftlich mitteilen. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Antwort zur Frage "Was muss ich tun, wenn ich den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?".