Was muss ich tun, wenn ich den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?
Jeder Rücktritt vom Antrag oder jede Rückgabe/Stornierung eines bereits zugesagten Wohnheimplatzes muss schnellstmöglich schriftlich an uns gemeldet werden (E-Mail genügt!). Telefonische Absagen können nicht entgegengenommen werden. Ihre sofortige Absage ermöglicht es uns, anderen Bewerbern zu helfen. Die Absage/Stornierung muss spätestens am letzten Werktag, 12:00 Uhr, vor dem geplanten Mietvertragsbeginn im Studentenwerk vorliegen. Andernfalls wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70 EUR erhoben.
Für nicht abgesagte Reservierungen ist ab dem fünften Tag nach dem geplanten Mietvertragsbeginn die Miete fällig.