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Wie lange wird grundsätzlich der Mietvertrag befristet?

Die Mietverträge werden grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen (nicht kürzer!). Ausländische Programmstudenten erhalten einen Mietvertrag von mindestens vier Monaten bis zum Ende des geplanten Studienaufenthaltes.

Erhalten bei freien Kapazitäten (vorrangig im Sommersemester) Promotions-, Zusatz- und Aufbaustudenten sowie Praktikanten und Diplomanden anderer Hochschulen einen Mietvertrag, so ist die Mindestvertragszeit vier Monate und der Vertrag grundsätzlich maximal befristet bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters (31. August) und kann nicht verlängert werden.

Für Kurzzeitaufenthalte von einer Nacht bis zu drei Monaten wenden Sie sich bitte an unser Internationales Gästehaus.