Ihre Position:

Umzug in ein anderes Zimmer / ein anderes Wohnheim

Sind Sie mit Ihrem Zimmer nicht zufrieden und Ihr Vertrag ist länger als 12 Monate, können Sie nach einem Monat Mietzeit gern einen Umzugsantrag stellen. Für Verträge, die im August und September beginnen ist dies erst ab 1. November möglich. Generell können jeweils vom 15. August bis 31. Oktober keine Umzugsanträge gestellt werden.

Zunächst entscheiden Sie sich bitte, in welchem Wohnheim und in welcher Zimmerart Sie zukünftig wohnen möchten.

Den Umzugsantrag stellen Sie bitte im Mieterportal:

Mieterportal

Erscheint im Mieterportal kein Umzugsbutton, ist für Ihr Mietverhältnis kein Umzugsantrag möglich.

Nach Eingang des Online-Umzugsantrages erhalten Sie eventuell sofort ein Zimmerangebot oder Sie erfahren, dass Ihr Umzugsantrag auf eine Warteliste gesetzt wird. Über Ihre Position auf dieser Warteliste können Sie sich dann jederzeit auf unserer Website informieren. Sobald es ein Zimmerangebot gibt, werden Sie von uns informiert.

ACHTUNG! Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf möglicherweise von uns eingegangene E-Mails! Bitte beachten Sie dabei, dass die E-Mail-Adressen unserer Sachbearbeiter, von denen Sie die Wohnheimplatzzusage erhalten, aus Vorname.Nachname@... bestehen. Aus diesem Grund werden E-Mails mit diesem „unbekannten“ Absender möglicherweise in Ihren Spam-Ordner verschoben.

Insbesondere bei Einzelapartments und Umzügen in komplett freie WGs muss mit Wartezeiten von ein bis zwei Semestern gerechnet werden. Grundsätzlich können maximal zwei Zimmerangebote durch Sie abgelehnt werden. Wird auch das dritte Angebot abgelehnt oder haben Sie sich auf drei Angebote nicht gemeldet, wird der Antrag von der Warteliste gelöscht.

Ein Umzug kann zum Ersten eines Monats realisiert werden, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Eine Kündigung des Mietvertrages ist bei einem Umzug nicht erforderlich. Für einen Umzug wird eine einmalige Umzugsgebühr in Höhe von 50 € erhoben. Eventuell ist auch eine Kautionsnach- oder -rückzahlung nötig.