gesucht ab (frühstens ab 1. September 2021 möglich):
01.09.2026
gewünschte Möblierung:
egal
maximale Miete:
400
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Wichtig: Immatrikulations-Bescheinigung vorlegen!
Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung bittet alle BAföG-Empfänger, die Immatrikulations-Bescheinigung fürs Sommersemester 2026 vorzulegen.
Achtung: Nicht alle von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Imma-Bescheinigungen enthalten die Daten, die für die Antragsbearbeitung benötigt werden. Nur die Imma mit dem Zusatz "§ 9 BAföG" enthält diese!