Umzugsbeihilfe

Die Landeshauptstadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen.

Der Einzug in die Hauptwohnung muss in der Zeit Januar bis Dezember eines Jahres erfolgt sein. Im jeweiligen Folgejahr - Januar bis Ende März - können Studenten die Umzugsbeihilfe in Höhe von derzeit 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen. Sie wird nur einmalig gewährt. Die Anträge sind persönlich im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, zu stellen. Die Beantragung kann nicht durch Vertreter oder per Post erfolgen.

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein inländisches Konto. Antragsformulare sind jeweils ab Januar im Studentenwerk, im Einwohner- und Standesamt und in den Bürgerbüros erhältlich. Sie können auch im Internet unter www.dresden.de abgerufen werden.

Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnsitzsteuer

Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden ab 01.01.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Beschlossen wurde die "Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Zweitwohnungssteuersatzung)" durch den Dresdner Stadtrat am 24.02.2005 (veröffentlicht im Dresdener Amtsblatt Nr. 12/2005, Seite 9).

Aktueller Hinweis

Alle Mieter in Studentenwohnheimen (außer Alträcknitz 12 *), die vom Steueramt der Stadt Dresden die "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" per Post erhalten, bitten wir, damit ins zu Studentenwerk - Geschäftsbereich Wohnen - zu kommen.

Im Büro 105, 108 oder 115 erhalten Sie die notwendige "Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage zur Zweitwohnungssteuer" (siehe Zeile 30 des Vordrucks).

Diese Bescheinigung ist der Erklärung unbedingt beizufügen!

Sie können die Bescheinigung auch per Email von uns abfordern; wir senden Ihnen diese dann per Post an Ihre Wohnheimadresse zu. Email dazu bitte an:

* Bewohner im Verwaltungsobjekt Alträcknitz 12 haben im Mietvertrag eine Kaltmiete und Betriebskosten ausgewiesen und können diese in der "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" eintragen. Sie erhalten keine Bescheinigung vom Studentenwerk.