Wichtige Informationen
Formulare für den BAföG-Antrag
Die Formulare für den BAföG-Antrag stehen Ihen als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
FAQ zum BAföG
Auf unserer Website haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema BAföG für Sie zusammengestellt.
Ihr Ansprechpartner im BAföG-Amt
Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im BAföG-Amt sind bestimmte Buchstabenfolgen der Familiennamen der Antragsteller zugeordnet. Die genaue Zuordnung finden Sie in der Übersicht Ansprechpartner im BAföG-Amt.
Willkommen in der Welt des BAföG
Geld, Geld, Geld, ... auch beim Studieren spielt es eine große Rolle. Denn wenn die nötigen finanziellen Mittel fehlen, wird das Studium zum Balanceakt. Sie müssen jobben gehen und Ihr Studienzeitplan gerät ins Wanken.

Geschäftsbereichs- leiterin Studien- finanzierung
"Ist das nötige Geld vorhanden, ist das Ende meistens gut." (Bertolt Brecht)
Das BAföG stellt neben anderen Möglichkeiten eine Form dar, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu finanzieren. Bei Hochschul- und Universitätsausbildungen wird die Ausbildungsförderung innerhalb der Regelstudienzeit regelmäßig zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen geleistet.
Wir ermuntern Sie deshalb ausdrücklich, im Wege der Antragstellung auf BAföG prüfen zu lassen, ob Ihnen Förderung zusteht. Selbstverständlich kann ein solcher Antrag auch dann gestellt werden, wenn die Eltern über ein - nach Ihrer Meinung - hohes Einkommen verfügen. Erst nach einer Prüfung im Antragsverfahren wird sich herausstellen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie bedürftig sind. In diesem Zusammenhang können Sie überdies unseren umfassenden Beratungsservice nutzen.
Jana Greiner
Geschäftsbereichsleiterin Studienfinanzierung
Aktuelles
18. Mai - Geschäftsbereich Studienfinanzierung bleibt geschlossen
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass keine Beratungen zum BAföG und auch keine Beratungen zu bzw. Abschlüsse von KfW-Studienkrediten möglich sind.mehr dazu
Eignungsnachweis ab 5. Fachsemester vorlegen
Ausbildungsförderung ist keine Begabtenförderung. Trotzdem muss jeder BAföG-Empfänger einmal während der Förderung seine Eignung durch einen speziellen Eignungsnachweis nach § 48 BAföG nachweisen.mehr dazu
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