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Willkommen in der Welt des BAföG

Geld, Geld, Geld, ... auch beim Studieren spielt es eine große Rolle. Denn wenn die nötigen finanziellen Mittel fehlen, wird das Studium zum Balanceakt. Sie müssen jobben gehen und Ihr Studienzeitplan gerät ins Wanken.

Jana Greiner
Jana Greiner
Hauptabteilungsleiterin Ausbildungsförderung
 

"Ist das nötige Geld vorhanden, ist das Ende meistens gut." (Bertolt Brecht)

Das BAföG stellt neben anderen Möglichkeiten eine Form dar, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu finanzieren. Bei Hochschul- und Universitätsausbildungen wird die Ausbildungsförderung innerhalb der Regelstudienzeit regelmäßig zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen geleistet.

Wir ermuntern Sie deshalb ausdrücklich, im Wege der Antragstellung auf BAföG prüfen zu lassen, ob Ihnen Förderung zusteht. Selbstverständlich kann ein solcher Antrag auch dann gestellt werden, wenn die Eltern über ein - nach Ihrer Meinung - hohes Einkommen verfügen. Erst nach einer Prüfung im Antragsverfahren wird sich herausstellen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie bedürftig sind. In diesem Zusammenhang können Sie überdies unseren umfassenden Beratungsservice nutzen.

Jana Greiner
Hauptabteilungsleiterin Ausbildungsförderung

Aktuelles

BAföG-Interimsstelle in Zittau arbeitsfähig - trotz durchnässter Akten wird BAföG rechtzeitig ausgezahlt

Die BAföG-Ansprechpartner in Zittau sind vorübergehend in einen Ausweichraum der Agentur für Arbeit, Kantstraße 25, umgezogen. Jeweils dienstags, 9 - 12 Uhr, und donnerstags, 13 - 17 Uhr, können die BAföG-Anträge abgegeben werden. Hier wichtige Informationen für alle BAföG-Antragsteller...

Weiterförderungsanträge zum WS 2010/2011

Wir möchten alle Bezieher von Ausbildungsförderung im SS 2010 daran erinnern, den vollständigen Wiederholungsantrag bis spätestens zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes (vgl. Bescheid) einzureichen, wenn eine Weiterförderung ohne Zahlungsunterbrechung erfolgen soll.

Übergangsförderung Bachelor - Master

Nach der aktuell geltenden Rechtslage kann Ausbildungsförderung nur bis zum Monat der letzten Prüfung der Bachelor-Ausbildung geleistet werden...
 
 
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