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Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Wohnen im Studentenwohnheim
- Wer kann einen Wohnheimantrag stellen?
- Wann kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Wohnheimplatzvergabe?
- Wann und wie werde ich über die Wohnheimplatzvergabe informiert?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Wohnwünsche erfüllt werden bzw. dass ich überhaupt ein Zimmer erhalte?
- Ich möchte mit (m)einem Freund / (m)einer Freundin zusammen im Wohnheime wohnen, was müssen wir tun?
- Warum muss ich schon vor Mietvertragsabschluss eine Bankeinzugsermächtigung erteilen?
- Wozu dient die Kaution?
- Was muss ich tun, wenn ich den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?
- Wann kann ich den Mietvertrag abschließen?
- Wie lange wird grundsätzlich der Mietvertrag befristet?
- Kann der Mietvertrag gekündigt werden?
- Was kann ich tun, wenn mir nach dem Einzug mein Wohnheimplatz nicht zusagt?
- Kann ich mir ein/mein Zimmer vor dem Einzug ansehen?
- Entstehen zusätzlich zur Miete noch weitere Kosten?
- Wie und wo kann ich einen Telefon-, Kabel- oder Internetanschluss beantragen?
- Wie sind die Zimmer ausgestattet?
- Wer reinigt die Gemeinschaftsräume?
- Wie wird auf Nichtraucher Rücksicht genommen?
- Wie sind meine persönlichen Sachen im Wohnheim versichert?
- Kann ich mein Auto am Wohnheim parken?
- Was ist "Umzugsbeihilfe" und "Zweitwohnungssteuer"?
- Bin ich als Wohnheimbewohner verpflichtet, die Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten („GEZ“)?
