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Nutzungsentgelte und weitere Zahlungen für das Studentenhaus Tusculum

1. Veranstaltungsformen

Als Veranstaltungsformen werden unterschieden:

  • studentische Veranstaltungen
  • nichtstudentische Veranstaltungen

Weitere Unterscheidungskriterien sind privat oder öffentlich.

2. Höhe der Nutzungsentgelte sowie weiterer Zahlungen für Veranstaltungen

2.1 Veranstaltungen von Studenten der dem Studentenwerk Dresden angeschlossenen Hochschulen

2.1.1 Private Veranstaltungen

Raum 145,00 EUR
Raum 235,00 EUR
Raum 335,00 EUR
Raum 1+2 oder 1+380,00 EUR
Raum 1+2+3115,00 EUR

2.1.2 Öffentliche Veranstaltungen

Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.1.1 wird eine Umsatzpauschale von 5 % auf alle Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus gastronomischen Aktivitäten erhoben.

2.2 Veranstaltungen von sonstigen Studenten

2.2.1 Private Veranstaltungen

Raum 170,00 EUR
Raum 260,00 EUR
Raum 360,00 EUR
Raum 1+2 oder 1+3105,00 EUR
Raum 1+2+3140,00 EUR

2.2.2 Öffentliche Veranstaltungen

Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.2.1 wird eine Umsatzpauschale von 5 % auf alle Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus gastronomischen Aktivitäten erhoben.

2.3 Veranstaltungen von Nichtstudenten

2.3.1 Private Veranstaltungen von Nichtstudenten

Raum 1Mai bis Sept.125,00 EUROkt. bis April154,00 EUR
Raum 2Mai bis Sept.99,00 EUROkt. bis April126,00 EUR
Raum 1 + 2Mai bis Sept.153,00 EUROkt. bis April191,00 EUR
Raum 1 + 2 + 3Mai bis Sept.180,00 EUROkt. bis April227,00 EUR

2.3.2 Öffentliche Veranstaltungen von Nichtstudenten

Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.3.1 ist eine Umsatzpauschale zu entrichten, die auf der höchstzulässigen Besucherzahl beruht. Die Umsatzpauschale beträgt dabei, unabhängig von der tatsächlichen Besucherzahl, 0,55 EUR pro zulässigem Besucher.

Dadurch ergeben sich folgende Pauschalen:

Raum 1maximale Besucherzahl: 250137,50 EUR
Raum 2maximale Besucherzahl: 18099,00 EUR
Raum 1 + 2maximale Besucherzahl: 325178,75 EUR
Raum 1 + 2 + 3maximale Besucherzahl: 400220,00 EUR

2.4 Geltung der für studentische Veranstaltungen ermäßigten Entgelte, Nichtzuordenbarkeit von Veranstaltungen, Festlegung der Höhe von Nutzungsentgelt und weiterer Zahlungen in besonderen Fällen

Studentische Entgeltbeträge/Beträge für sonstige Zahlungen finden nur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung bei allen Veranstaltern (Veranstalter und Mitveranstalter) vorliegen. Kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie eine Veranstaltung nach den Punkten 2.1 bis 2.3 zuzuordnen ist, dann gilt das den Umständen nach höchstmögliche Entgelt. Das Studentenwerk Dresden behält sich außerdem vor, in Einzelfällen insbesondere je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit/Status des Nutzers und Charakter/Teilnehmerkreis der Veranstaltung das Nutzungsentgelt und weitere Zahlungen nach aktuellen Marktgesichtspunkten höher als vorstehend geregelt festzulegen.

3. Höhe der Nutzungsentgelte und weiterer Zahlungen für die Dauernutzung von Räumlichkeiten

3.1 Begriffsbestimmungen

Als Dauernutzer zählen:

  1. Studentische und andere Gruppen sowie Einzelpersonen, mit denen das Studentenwerk eine Überlassungsvereinbarung von mindestens 3 Monaten für die ständige Nutzung von Räumlichkeiten zu Probenzwecken abgeschlossen hat.
  2. Studentische und andere Gruppen sowie Einzelpersonen, mit denen das Studentenwerk eine Überlassungsvereinbarung von mindestens 3 Monaten für die nichtständige Nutzung von Räumlichkeiten zu Probenzwecken oder für Zusammenkünfte abgeschlossen hat
  3. Studentische Nutzer, die regelmäßige Veranstaltungsreihen von Studenten für Studenten organisieren und dabei keine Einnahmen erzielen
  4. Sonstige Nutzer (Studenten und Nichtstudenten), die regelmäßige Veranstaltungsreihen für Studenten organisieren und dabei Einnahmen erzielen

3.2 Entgelte und weitere Zahlungen für Dauernutzung

3.2.1. Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelt wird aus dem sozialen Anliegen des Studentenhauses heraus, bezahlbare Kultur für Studenten anzubieten, nicht erhoben.

3.2.2 Betriebskostenpauschale

Für Dauernutzer gem. Pkt. 3.1 a und b) wird eine Betriebskostenpauschale entsprechend der Raumgröße erhoben. Sie beträgt bei Räumen bis 15 qm 10,00 EUR und bei Räumen über 15 qm 20,00 EUR je Monat, sofern der Nutzer die Räume zur alleinigen Verfügung hat. Für Dauernutzer gem. Pkt. 3.1 c) wird eine Betriebskostenpauschale von 5,00 EUR je Nutzungstag erhoben. Für Dauernutzer gem. Pkt. 3.1 d) wird eine Betriebskostenpauschale gem. Pkt. 2.1.1 erhoben.

4. Kaution

4.1 Kaution bei Veranstaltungen gem. Pkt 2.

Der Nutzer zahlt bei Vereinbarungsabschluss spätestens aber 30 Tage vor der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von bis zu 300,00 EUR zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Studentenwerks Dresden gegenüber dem Nutzer aus der Nutzungsüberlassung. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Art und Größe der Veranstaltung

4.2 Schlüsselkaution bei Dauernutzung

Für die Übergabe von Schlüsseln des Studentenhauses an Dauernutzer wird eine Kaution in Höhe von 25,00 EUR pro Schlüssel erhoben.

5. Nutzungsentgelt für die studentenwerkseigene Veranstaltungstechnik

Für die Nutzung der studentenwerkseigenen Musikanlage (KME Versio VSS 15 SD3 mit Mischpult Peavey USB 8) wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,00 EUR pro Veranstaltung erhoben.

Für die Nutzung der studentenwerkseigenen Lichtanlage wird ein Nutzungsentgelt pro Veranstaltung wie folgt erhoben:

  • Je Dimmerbar mit 6 PAR 56-Strahlern: 20,00 EUR
  • Lichtsteuerpult: 10,00 EUR
  • Je Standstrahler PAR 56: 3,00 EUR