Frage: Wer kann einen Wohnheimantrag stellen?
Antwort:Antragsberechtigt sind Sie als zugelassener oder bereits immatrikulierter Direktstudent der Technischen Universität Dresden sowie der anderen Dresdner Hochschulen, sofern Sie zum Mietvertragsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet und noch kein Studium abgeschlossen haben. Wenn freie Kapazitäten vorhanden sind (vorrangig im Sommersemester), können auch Promotions-, Zusatz- und Aufbaustudenten sowie Praktikanten und Diplomanden anderer Hochschulen einen Antrag stellen. Diese Mietverträge sind grundsätzlich maximal befristet bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters (30. September) und können nicht verlängert werden.







