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Zimmer-Typ:*
egal
Einbettzimmer
Einzelapartment
gewünschte/s Wohnheim(e):
(Mehrfachauswahl über [Strg] + Klick)*
egal
Dresden Alträcknitz 12
Dresden Blasewitzer Straße 84
Dresden Borsbergstraße 34
Dresden Budapester Straße 22, 24
Dresden Fritz-Löffler-Straße 12
Dresden Fritz-Löffler-Straße 16
Dresden Gerokstraße 38
Dresden Gutzkowstraße 29-33
Dresden Güntzstraße 22
Dresden Hochschulstraße 46
Dresden Hochschulstraße 48
Dresden Hoyerswerdaer Straße 10
Dresden Marschnerstraße 31
Dresden Neuberinstraße 15
Dresden Parkstraße 5
Dresden Parkstraße 6
Dresden Reichenbachstraße 35-39
Dresden St. Petersburger Straße 21, 25, 29
Dresden WUMS e.V. Columbusstraße 2
Dresden Wundtstraße 1
Dresden Wundtstraße 3
Dresden Wundtstraße 5
Dresden Wundtstraße 7
Dresden Wundtstraße 9
Dresden Wundtstraße 11
Dresden Zellescher Weg 41
Dresden Zeunerstraße 1f
Tharandt Pienner Straße 9
Tharandt Weißiger Höhe 1
Tharandt Wilsdruffer Straße 1a
gesucht ab:*
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Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
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2010
2011
2012
gewünschte Möblierung:
egal
möbliert
teilmöbliert
unmöbliert
maximale Miete:
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Unberechtigtes Untervermieten / Überlassen der Mietsache oder Aufnehmen von Personen führt zur fristlosen Kündigung. Untervermietung ist für maximal sechs Monate zulässig. Der Mietzins darf die lt. Mietvertrag mit dem Studentenwerk vereinbarte Miete nicht übersteigen. Während der Zeit der Untervermietung darf der Wohnheimplatz ausschließlich vom Untermieter bewohnt werden. Der Untermieter muss wohnberechtigt gemäß der Benutzungsordnung sein. Dieser Status ist dem Studentenwerk nachzuweisen. Der Hauptmieter ist dem Studentenwerk für die fristgemäße Entrichtung der Miete verantwortlich. Der Hauptmieter hat dem Studentenwerk seine Anschrift während seiner Abwesenheit anzugeben und auf Verlangen den Grund seiner Abwesenheit nachzuweisen.
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