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Unter­vermietung im Studenten­wohnheim - Untermietbörse online

Bewohner, die sich für längere Zeit (maximal ein Semester) nicht in Dresden aufhalten und ihren Mietvertrag während dieser Zeit nicht kündigen möchten, können ihr Zimmer für diese Zeit einem anderen Studenten untervermieten.

Dabei kann der Untermieter auch ein nicht in Dresden immatrikulierter Student sein. Der Studentenstatus ist jedoch zwingend und muss durch Vorlage des Studentenausweises vom Untermieter nachgewiesen werden.

Das Untermietverhältnis muss in jedem Fall von der zuständigen Sachbearbeiterin vor Abschluss des Untermietvertrages genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an Ihre Sachbearbeiterin, sie hält auch ein entsprechendes Formular für Sie bereit (nicht auf Website verfügbar). Auf diesem Formular muss auch der Untermieter unterschreiben, dass er die Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerks kennt und sich zur Einhaltung derselben sowie der Haus- und Benutzungsordnung verpflichtet.

In jedem Fall wird die Miete auch während der Untervermietung vom Konto des Hauptmieters abgebucht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie mit dem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen, in dem so wichtige Dinge wie Zeitraum, Zahlung der Miete und Kündigung geregelt sind. Eine ggf. erforderliche Wohnungsgeberbestätigung ist dem Untermieter vom Hauptmieter auszustellen, nicht vom Studentenwerk.

Die entsprechenden Angebote und Gesuche können kostenlos aufgegeben, durchsucht und angezeigt werden.

Für Mieter mit Verträgen von 12 Monaten oder kürzer kann keine Untervermietung genehmigt werden.