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Bei dem folgenden Text handelt es sich um einen Ratgeberbeitrag aus der Kategorie „Lifestyle“.

Gewerbeanmeldung als Student: Das ist wichtig

Veröffentlicht am 19.03.2024Autor: M. Herrmann

Foto: Annie Spratt / Unsplash.com
Foto: Annie Spratt / Unsplash.com

Als Student nicht finanziell nicht auf die Eltern angewiesen sein, sondern direkt für das eigene Einkommen sorgen – klingt einfach zu gut. Manchmal kann dieser Schritt aber durchaus klappen. Ein Grund, warum Studierende teilweise über eine Selbständigkeit und das eigene Start-Up nachdenken. Es braucht dafür aber nicht nur die richtige Motivation. Statt sich überstürzt mit einer Gewerbeanmeldung zu beschäftigen, sind Weitblick und ein gutes Zeitmanagement gefragt. Andernfalls bleibt das Studium oder das Start-Up leider auf der Strecke. Doch welche Punkte sind dabei wirklich wichtig und was sollten Studierende beachten, bevor sie den Weg in die Selbständigkeit wagen?

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

In Deutschland ist das Ausüben eines Gewerbes ohne die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde ein Szenario, das eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Heißt im Klartext: Wenn Studenten einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, braucht es einen Gewerbeschein. Aber: Diese Aussage ist nur teilweise zutreffend.

Entscheidend sind die Rahmenbedingungen. In Deutschland wird zwischen der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit unterschieden. Wie funktioniert diese Unterscheidung? Freiberufler sind unter anderem:

  • Künstler
  • Journalisten und Autoren
  • Dozenten.

Berufe, in denen auch schon Studenten ihr Studium finanzieren. Wer sich dafür entscheidet, kann sich die Gewerbeanmeldung einfach machen. Es braucht in diesem Fall eigentlich nur die Anmeldung beim Finanzamt – um die Steuernummer zu beantragen.

Wird eine Tätigkeit ausgeführt, die nicht zu den freien Berufen gehört – wie die Gründung eines E-Commerce Handels – muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dafür reicht es meist, bei der Gemeinde online das Formular zur Gewerbeanmeldung herunterzuladen, auszufüllen und anschließend an die Gemeinde zu schicken. Parallel muss auch hier eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.

Kleiner Tipp: Auch Jobs wie Webdesign und das Erstellen von Grafiken können eine freiberufliche Tätigkeit sein, für die es wiederum keinen Gewerbeschein braucht. Es ist jedoch wichtig, dies im Vorfeld genau zu klären, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.

Die finanzielle Seite: Welche Möglichkeiten gibt es?

Studenten haben selten das nötige Kleingeld, um über Nacht ein Start-Up aus dem Boden zu stampfen. Letztlich sind Gründer sehr oft auf Fremdfinanzierungen angewiesen. Banken geben Förderungen ohne einen Businessplan in der Regel nicht heraus. Hier hilft es auch nicht, dass man eine Idee für KI-Tools hat.

Laut EY Start-Up Barometer wird gerade in KI-Unternehmen vermehrt investiert. Ohne einen Businessplan werden umfassende Finanzierungen nicht ausgereicht. Daher starten viele Studenten ihren Weg in die Selbständigkeit auch zuerst als „1-Man-Show“ und sind als Kleinstunternehmer beispielsweise Nachhilfe-Lehrer oder leiten VHS-Seminare.

Ganz wichtig: Wer sich mit dem finanziellen Aspekt der Unternehmensgründung beschäftigt, darf nicht vergessen, dass in den ersten Jahren „noch“ keine Steuervorauszahlungen erhoben werden. Diese kommen erst nachgelagert nach der ersten Steuererklärung – und können für Studenten zu einer Überraschung werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Einfach selbständig machen und schon sind die Geldsorgen als Student vorbei – wer so denkt, macht einen Fehler. In der Praxis gibt es einige sehr wichtige Punkte zu berücksichtigen. Die Selbständigkeit sollte nie einen Umfang annehmen, durch welchen der Fortschritt im Studium gefährdet ist. Andernfalls besteht das Risiko, sich mit der Krankenversicherung intensiv beschäftigen zu müssen. Viele Studenten sind noch über die kostenlose Familienversicherung ihrer Eltern versichert. Ein zweiter wichtiger Aspekt betrifft bei einer Selbständigkeit die Mitgliedschaft in IHK und Co.

Es kann zum Beispiel bei Redakteuren und Grafikern oder Künstlern nötig werden, sich in der KSK (Künstlersozialkasse) anzumelden. Hier werden vom Gewinn Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung eingezogen. Hinzukommen außerdem Beiträge für Versicherungen – wie die Betriebshaftpflicht. In einigen Branchen kann deren Abschluss sogar konkret vorgeschrieben sein.

Fazit: Vor der Selbständigkeit umfassend informieren

Studenten müssen oft jeden Cent umdrehen. Ein Teil der Studierenden sucht sich deshalb einen Nebenjob. Oft wird aber auch noch eine andere Richtung eingeschlagen. Ein Teil macht sich mit Nachhilfe und Tutorien selbständig, andere Studenten gründen direkt ein Start-Up. Allerdings sollten diese Schritte genau durchdacht werden. Der Schritt in die Selbständigkeit sieht einfach aus, kann aber an einigen Hürden scheitern. Und diese muss auch ein Student immer im Hinterkopf behalten.

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