Ihre Position:

Dresden

Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnsitzsteuer

Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden seit 01.01.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Beschlossen wurde die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Zweitwohnungssteuersatzung)“ durch den Dresdner Stadtrat am 24.02.2005 (veröffentlicht im Dresdener Amtsblatt Nr. 12/2005, Seite 9).

Nach einer Anmeldung mit Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) wird das Steuer- und Stadtkassenamt vom Bürgerbüro über die Anmeldung informiert. Daraufhin wird Ihnen vom Steuer- und Stadtkassenamt die „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ zugeschickt. Mieter in Studentenwohnheimen, die diese Erklärung erhalten haben, müssen diese ausfüllen und mit einer Kopie des Mietvertrages zurücksenden.

Ist auf dem Mietvertrag unter der Gesamtpauschalmiete kein Hinweis zur Zweitwohnungssteuer/Bemessungsgrundlage enthalten, benötigen Sie die "Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage zur Zweitwohnungssteuer“. (Alle ab 4. August 2020 ausgestellten Mietverträge enthalten diesen Hinweis.)

Diese Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen, Büro 108 oder 115.

Sie können die Bescheinigung auch gern per Email von uns abfordern; wir senden Ihnen diese dann ebenfalls per Email zurück. Email dazu bitte an:

katrin.hildebrandt@studentenwerk-dresden.de

Görlitz und Zittau

Zweitwohnungssteuer

Der Stadtrat in Zittau hat im Juni 2016 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Diese gilt seit 1. August 2016 und beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Neben der Geldeinnahme verfolgt die Stadt mit der neuen Steuer noch ein weiteres Ziel: Die Einwohner mit Nebenwohnsitz sollen ihren Lebensmittelpunkt nach Zittau verlegen und hier ihre Hauptwohnung anmelden.

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat 2010 die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2011 beschlossen. Aufgrund dessen erhebt die Stadt Görlitz seit Januar 2011 auf das Innehaben einer Zweitwohnung eine örtliche Aufwandssteuer.

Umzugsbeihilfe

Studenten, die an der Hochschule Zittau/Görlitz immatrikuliert und am 31. Dezember eines Jahres mit Hauptwohnsitz in den Städten Zittau bzw. Görlitz gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Studiums in Höhe von 50 Euro.

Der Antrag für die Zuwendung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres bei den Einwohnermeldeämtern der Städte Zittau bzw. Görlitz unter Vorlage des Personalausweises, des Studentenausweises und der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Zuwendung wird dem Studenten nach Antragstellung auf das Konto überwiesen, die Bearbeitung ist gebührenfrei.