Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnsitzsteuer
Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden seit 01.01.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Beschlossen wurde die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Zweitwohnungssteuersatzung)“ durch den Dresdner Stadtrat am 24.02.2005 (veröffentlicht im Dresdener Amtsblatt Nr. 12/2005, Seite 9).
Nach einer Anmeldung mit Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) wird das Steuer- und Stadtkassenamt vom Bürgerbüro über die Anmeldung informiert. Daraufhin wird Ihnen vom Steuer- und Stadtkassenamt die „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ zugeschickt. Mieter in Studentenwohnheimen, die diese Erklärung erhalten haben, müssen diese ausfüllen und mit einer Kopie des Mietvertrages zurücksenden.
Ist auf dem Mietvertrag unter der Gesamtpauschalmiete kein Hinweis zur Zweitwohnungssteuer/Bemessungsgrundlage enthalten, benötigen Sie die "Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage zur Zweitwohnungssteuer“. (Alle ab 4. August 2020 ausgestellten Mietverträge enthalten diesen Hinweis.)
Diese Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen, Büro 108 oder 115.
Sie können die Bescheinigung auch gern per Email von uns abfordern; wir senden Ihnen diese dann ebenfalls per Email zurück. Email dazu bitte an:
katrin.hildebrandt@studentenwerk-dresden.de