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Anmeldung in Dresden – Voraussetzung für Umzugsbeihilfe

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 8/2014, gültig vom 27.10.2014 bis 23.11.2014.

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Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen, können finanzielle Unterstützung für ihren Umzug erhalten. Voraussetzung dafür ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies sollte in den ersten 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Wird die vorgegebene Meldefrist nicht eingehalten, kann eine Geldbuße drohen. In jedem Stadtviertel von Dresden befindet sich ein Einwohnermeldeamt. Außerdem gibt es ein Zentrales Bürgerbüro in der Altstadt.

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Ummelden lohnt sich

Wer Dresden als seinen Hauptwohnsitz eintragen lässt, kann die Umzugsbeihilfe erhalten. Dahinter verbirgt sich finanzielle Unterstützung, die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlt wird. Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz von außerhalb nach Dresden verlegen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 150 EUR für ihren Umzug zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Inanspruchnahme des Wohnsitzes in der Zeit von Januar bis Dezember 2014 erfolgt ist – maßgeblich ist dabei der Tag des Einzuges. Die Umzugsbeihilfe wird nur einmal gewährt.

Ab Januar 2015 Umzugsbeihilfe beantragen!

Die Antragsformulare sind ab Januar 2015 im Studentenwerk erhältlich. Außerdem können sie im Internet unter www.dresden.de/wegweiser abgerufen werden. Vom 5. Januar bis zum 31. März 2015 kann man die Anträge im Studentenwerk stellen. Die Beantragung muss persönlich erfolgen und kann nicht über den Postweg oder Dritte laufen. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ebenfalls durch das Studentenwerk.

Schritte zum Beantragen der Umzugsbeihilfe:

  1. Anmeldung der Hauptwohnung in Meldestellen oder Bürgerbüros der Stadt
    Personalausweis (ggf. Reisepass) mitbringen
  2. Beantragung der einmaligen Umzugsbeihilfe für Studenten im Studentenwerk (Januar bis März 2015)
    Mitzubringen sind dafür folgende Dokumente:
    • Personalausweis (ggf. Reisepass)
    • Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2014/2015
    • Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung oder Bestätigung der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
    • Antrag mit Bankverbindung (keine Überweisung ins Ausland)

Adressen und Öffnungszeiten zu Einwohnermeldeämtern finden Sie auf der Website der Stadt Dresden.

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