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BAföG-Empfänger – Imma-Bescheinigung für Sommersemester 2015 nachweisen

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2015, gültig vom 13.04.2015 bis 26.04.2015.

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Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung bittet alle Bezieher von Ausbildungsförderung, die aktuellen Nachweise zur Einschreibung gemäß § 9 BAföG für das Sommersemester 2015 vorzulegen. Sofern sich im Bewilligungszeitraum (Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015) auch andere Kinder der Eltern in Ausbildung befinden und bei der Berechnung des Förderungsanspruches berücksichtigt wurden, sind auch für diesen Personenkreis die Nachweise zur Einschreibung unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass in Urlaubssemestern kein Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung besteht. Bei rechtzeitiger Anzeige werden Überzahlungen vermieden, es liegt somit auch in Ihrem Interesse, den Nachweis nach § 9 BAföG rechtzeitig nach Erhalt vorzulegen.

Eine Zusendung der Imma-Bescheinigung per Post ist ebenfalls möglich:

Studentenwerk Dresden
Geschäftsbereich Studienfinanzierung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden

Sie können den Umschlag auch persönlich in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude des Studentenwerks einwerfen.

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