Anmeldung in Dresden Voraussetzung für Umzugsbeihilfe

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 8/2015, gültig vom 04.11.2015 bis 01.12.2015.

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Einzug ins Wohnheim

Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen, können finanzielle Unterstützung für ihren Umzug erhalten. Voraussetzung dafür ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies sollte in den ersten 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Wird die vorgegebene Meldefrist nicht eingehalten, kann eine Geldbuße drohen. In jedem Stadtviertel von Dresden befindet sich ein Einwohnermeldeamt. Außerdem gibt es ein Zentrales Bürgerbüro in der Altstadt.

Ummelden lohnt sich

Wer Dresden als seinen Hauptwohnsitz eintragen lässt, kann eine Umzugsbeihilfe erhalten. Dahinter verbirgt sich finanzielle Unterstützung, die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlt wird. Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz von außerhalb nach Dresden verlegen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro für ihren Umzug zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Inanspruchnahme des Wohnsitzes in der Zeit von Januar bis Dezember 2015 erfolgt ist, maßgeblich ist dabei der Tag des Einzuges. Die Umzugsbeihilfe wird nur einmal gewährt.

Ab Januar 2016 Umzugsbeihilfe beantragen!

Die Antragsformulare sind ab Januar 2016 im Studentenwerk Dresden erhältlich. Außerdem können sie im Internet unter www.dresden.de abgerufen werden. Vom 4. Januar bis zum 31. März 2016 kann man die Anträge im Studentenwerk stellen. Die Beantragung muss persönlich erfolgen und kann nicht über Postweg oder Dritte laufen. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ebenfalls durch das Studentenwerk.

Schritte zum Beantragen der Umzugsbeihilfe:

  1. Anmeldung der Hauptwohnung in Meldestellen oder Bürgerbüros der Stadt, Personalausweis (ggf. Reisepass) mitbringen
  2. Beantragung der einmaligen Umzugsbeihilfe im Studentenwerk (Januar bis März 2016); Öffnungszeiten
    Mitzubringen sind dafür folgende Dokumente:
    • Personalausweis (ggf. Reisepass)
    • Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2015/2016
    • Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung oder Bestätigung der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
    • Antrag mit Bankverbindung (keine Überweisung ins Ausland)

Adressen und Öffnungszeiten zu Einwohnermeldeämtern finden Sie auf der Website der Stadt Dresden

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