Anmeldung in Dresden Voraussetzung für Umzugsbeihilfe

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 8/2016, gültig vom 24.10.2016 bis 27.11.2016.

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Studenten, die wegen ihres Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden ziehen, sollten sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden – dann gibt es die Umzugsbeihilfe!

Von der Landeshauptstadt Dresden erhalten Studierende eine Umzugsbeihilfe in Höhe von einmalig 150 Euro, wenn sie von außerhalb nach Dresden ziehen. Der Antrag auf Umzugsbeihilfe muss von Januar bis März des Folgejahres (also 2017) beim Studentenwerk Dresden gestellt werden. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr (2016).

Detaillierte Informationen zur Umzugsbeihilfe bietet ein städtischer Handzettel, den es jetzt wieder aktuell in den Dresdner Bürgerbüros gibt. Er ist außerdem unter www.dresden.de/wegweiser bei „Umzugsbeihilfe für Studenten" online verfügbar. Adressen und Öffnungszeiten zu Einwohnermeldeämtern finden Sie auf der Website der Stadt Dresden: www.dresden.de

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