Umzugsbeihilfe für Studierende kommt gut an

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2017, gültig vom 30.01.2017 bis 28.02.2017.

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Jeder Studierende, der im Laufe des Jahres 2016 seinen Hauptwohnsitz erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt hat, bekommt Umzugsbeihilfe von der Stadt Dresden.

Das Foto zeigt einen Studenten, der gerade seinen Antrag auf Umzugsbeihilfe für Studierenden ausfüllt. Er steht an einem Tisch im Foyer des Verwaltungsgebäudes des Studentenwerks Dresden.
Student Carlos G. hat schon Pläne für die Verwendung der 150 Euro Umzugsbeihilfe ©Foto: Elias Amler

Carlos G. kommt aus Málaga (Spanien) und studiert für zwei Semester an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) Maschinenbau. Ihm ist der Winter hier in Dresden zu kalt und er denkt darüber nach, die 150 Euro von der Umzugsbeihilfe für einen kurzen Besuch in der Heimat zu verwenden.

Zwei andere Studentinnen – sie studieren an der Technischen Universität Dresden (TUD) Wirtschaftswissenschaften haben sich noch keine Gedanken über die Verwendung der Umzugsbeihilfe gemacht, sind sich aber einig, dass man so eine Summe von 150 Euro immer gut gebrauchen kann – im besten Fall für die Einrichtung der Wohnung, die nun für eine lange oder kurze Zeit der Hauptwohnsitz ist. Alle Studenten stimmen darin überein, dass das Ausfüllen des Antrags kein Problem darstellt und die meisten haben sich vorher genau informiert, wann sie das Formular abgeben können und was alles mitzubringen ist. Viele ausländische Studenten würden sich eine Englisch-sprachige Übersetzung wünschen – dieser Wunsch muss an den Herausgeber – die Stadt Dresden – weitergegeben werden.

Und woher bekommen die Studenten den Tipp mit der Umzugsbeihilfe? Die internationalen Studierenden wissen es meistens von ihren Tutoren im Wohnheim, die deutschen Studenten erfahren es entweder beim Einzug ins Wohnheim oder von der Website des Studentenwerks Dresden.

Wichtig: Die Antragstellung für die Umzugsbeihilfe kann nur persönlich im Studentenwerk Dresden zu den Sprechzeiten erfolgen!

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag
  • der gültige Studentenausweis/Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2016/17,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz

Bitte beachten Sie die Sprechzeiten des Geschäftsbereichs Wohnen:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

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