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Bis zum 31. Dezember 2017 in Dresden anmelden und ab Januar 2018 Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 9/2017, gültig vom 27.11.2017 bis 31.12.2017.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen, können finanzielle Unterstützung für ihren Umzug erhalten.

Voraussetzung dafür ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in diesem Jahr erfolgt sein muss, wenn Sie 2018 Umzugsbeihilfe beantragen möchten.

Ab Januar 2018 Umzugsbeihilfe beantragen!

Die Antragsformulare sind ab Januar 2018 im Studentenwerk erhältlich. Vom 2. Januar bis zum 29. März 2018 kann der Antrag im Studentenwerk Dresden gestellt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen und kann nicht über Postweg oder Dritte laufen. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ebenfalls durch das Studentenwerk.

Schritte zum Beantragen der Umzugsbeihilfe:

  1. Anmeldung der Hauptwohnung in Meldestellen oder Bürgerbüros der Stadt, Personalausweis (ggf. Reisepass) mitbringen
  2. Beantragung der einmaligen Umzugsbeihilfe für Studenten im Studentenwerk (Januar bis März 2018);

Mitzubringen sind dafür folgende Dokumente:

  • Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2017/18
  • Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung oder Bestätigung der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
  • Antrag mit Bankverbindung (keine Überweisung ins Ausland)

Adressen und Öffnungszeiten zu Einwohnermeldeämtern finden Sie auf der Website der Stadt Dresden.

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