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Achtung BAföG-Empfänger – bitte an die neue Imma-Bescheinigung denken!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2018, gültig vom 09.04.2018 bis 06.05.2018.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung bittet alle BAföG-Empfänger, die Imma-Bescheinigung gem. § 9 BAföG für das Sommersemester 2018 vorzulegen. Bitte vergessen Sie auch nicht, die Einschreibungsnachweise Ihrer studierenden Geschwister für das Sommersemester 2018 mit vorzulegen. Während eines Urlaubssemesters besteht kein Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung. Sie sollten also eine eventuelle Beurlaubung umgehend beim Amt für Ausbildungsförderung anzeigen, um Überzahlungen zu vermeiden.

Foto zum Artikel zeigt einen Schreibtische, darauf im Vordergrund das BAföG-Gesetzbuch, im Hintergrund ein Mann und eine Frau im Beratungsgespräch

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, dem BAföG-Amt die Imma-Bescheinigungen zukommen zu lassen. Per Post an:

Studentenwerk Dresden
Geschäftsbereich Studienfinanzierung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden

Sie können die Bescheinigung auch persönlich während der Sprechzeiten (Di 9 – 12 Uhr, Do 13 – 17 Uhr) abgeben; außerhalb der Sprechzeiten können Sie einen der Briefkästen (vor dem Verwaltungsgebäude des Studentenwerks oder in der 4. Etage) nutzen.

Stellt Ihre Hochschule die Imma-Bescheinigungen online zur Verfügung, können Sie diese auch per Mail entweder direkt an Ihre Sachbearbeiterin oder an das Studentenwerk schicken:

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