Ihre Position:

Nicht vergessen: BAföG-Wiederholungsantrag für WS 2018/19 rechtzeitig stellen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2018, gültig vom 28.05.2018 bis 21.07.2018.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Das Amt für Ausbildungsförderung möchte alle BAföG-Empfänger daran erinnern, den Wiederholungsantrag einzureichen. Ist der Antrag zwei Monate vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig eingereicht, haben Sie Anspruch auf lückenlose Zahlung. Je nach Semesterbeginn gelten folgende Termine:

  • Semesterbeginn September 2018 – Antragseingang bis zum 30. Juni 2018
  • Semesterbeginn Oktober 2018 – Antragseingang bis zum 31 Juli 2018

Geht der Weiterförderungsantrag erst später ein oder ist er nicht vollständig, können wir eine lückenlose Förderung möglicherweise nicht gewährleisten.

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2018