BAföG-Empfänger – Bitte an Imma-Bescheinigung denken

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2019, gültig vom 01.04.2019 bis 05.05.2019.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

ACHTUNG: Nicht alle von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Imma-Bescheinigungen enthalten die Daten, die für die Antragsbearbeitung benötigt werden. Nur die Imma mit dem Zusatz „§ 9 BAföG” enthält diese!

Foto BAföG-Beratung
© DSW / Jan Eric Euler

Sofern sich im Bewilligungszeitraum (Wintersemester 2018/19 und Sommersemester 2019) auch andere Kinder der Eltern in Ausbildung befinden und bei der Berechnung des Förderungsanspruches berücksichtigt wurden, sind auch für diese Personenkreise die Nachweise zur Einschreibung unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass in Urlaubssemestern kein Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung besteht.

Bei rechtzeitiger Anzeige werden Überzahlungen vermieden, es liegt somit auch in Ihrem Interesse, den Nachweis nach § 9 BAföG rechtzeitig nach Erhalt vorzulegen. Eine Zusendung der Imma-Bescheinigung per Post ist ebenfalls möglich:

Studentenwerk Dresden
Geschäftsbereich Studienfinanzierung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden

Sie können den Umschlag auch persönlich in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude des Studentenwerks einwerfen.

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