BAföG-Reform beschlossen

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2019, gültig vom 03.06.2019 bis 30.09.2019.

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Studenten und Schüler werden künftig mehr BAföG bekommen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 16. Mai beschlossen. Der Förderhöchstbetrag wird stufenweise von 735 auf 861 Euro erhöht; der darin enthaltene Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro. Auch höhere Eltern- und Vermögensfreibeträge sind vorgesehen.

Foto: junge Frau mit BAföG-Bescheid
© DSW / Jan Eric Euler

Damit werden nicht nur die Fördersätze erhöht, sondern auch der Kreis der BAföG-Empfänger vergrößert. Dafür will die Bundesregierung allein in dieser Wahlperiode mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben.

Ab dem 1. August – also pünktlich zum Wintersemester und dem neuen Schuljahr – steigt der Förderhöchstbetrag in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die für den BAföG-Bezug entscheidend sind, werden angehoben. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden als bisher.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt die beschlossene Reform grundsätzlich. Damit noch mehr Studenten vom BAföG profitieren können, seien jedoch weitere Maßnahmen notwendig, sagt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. So müsse etwa die Förderhöchstdauer um mindestens ein Semester verlängert werden, weil nur eine Minderheit der Studenten die Regelstudienzeit einhalten könne. Zudem sei eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Preisentwicklung wünschenswert, heißt es vom DSW.

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