Zweitwohnungssteuer

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2006, gültig vom 02.01.2006 bis 15.01.2006.

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Alle Mieter in Studentenwohnheimen, die vom Steueramt der Stadt Dresden die „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ per Post erhalten, kommen damit bitte ins Studentenwerk, Hauptabteilung Wohnen.

Im Büro 116 oder 115 erhalten sie die notwendige „Bescheinigung über die Bemessungsgrundlage zur Zweitwohnungssteuer“ (siehe Zeile 30 des Vordrucks). Diese Bescheinigung ist der Erklärung unbedingt beizufügen!

Umzugsbeihilfe

Die 150 EUR Umzugsbeihilfe können Studenten beantragen, wenn sie sich 2005 erstmals mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet haben Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vom 2. Januar 2006 bis 31. März 2006 in allen entsprechend gekennzeichneten Büros (104, 105, 106, 107, 117) der Hauptabteilung Wohnen möglich.

Bitte halten Sie bereit:

- den vollständig ausgefüllten Antrag (liegt im Foyer des SWD aus oder kann unter www.dresden.de ausgedruckt werden),
- Ihren gültigen Studentenausweis,
- Ihren Personalausweis oder Pass,
- die Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz

Unsere Sprechzeiten:

Montag 9 – 12 Uhr
Dienstag 9 – 12 Uhr 13 – 15 Uhr
Mittwoch 9 – 12 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr

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