Weiterförderungsantrag nicht vergessen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 16/2007, gültig vom 06.08.2007 bis 19.08.2007.

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Die Ferien stehen zwar unmittelbar vor der Tür, wir möchten alle BAföG-Empfänger jedoch daran erinnern, dass die meisten Bewilligungszeiträume mit dem Ende des Sommersemesters auslaufen. Um unnötig lange Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, noch vor Ihrer Abreise in die wohlverdienten Ferien bei uns Ihren vollständigen Wiederholungsantrag zu stellen.

Antragsteller, die im WS 2007/2008 das 5. Fachsemester beginnen, müssen auch an den Eignungsnachweis gemäß § 48 BAföG denken. Formblätter erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de oder in jedem Amt für Ausbildungsförderung bundesweit.

Schöne Ferien wünscht Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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