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Informationen zum 22. BAföG-Änderungsgesetz vom 23.12.2007 - Verbesserungen beim BAföG in Kraft

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 4/2008, gültig vom 18.02.2008 bis 02.03.2008.

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Bereits seit Anfang 2008 gelten einige neue Regelungen der 22. BAföG-Novelle. Hier Einiges im Telegramm-Stil:

1. Kinderbetreuungszuschlag

Zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft wurde der "Kinderbetreuungszuschlag" eingeführt. Er beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.

2. Auslands-BAföG ab dem ersten Semester

Innerhalb der EU und der Schweiz kann jetzt von Anfang an mit BAföG im Ausland studiert werden, das "Orientierungsjahr" im Inland entfällt.

3. BAföG für Studierende mit Migrationshintergrund

Das 22. BAföG-Änderungsgesetz enthält deutliche Verbesserungen für Migranten mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht. Diese können zukünftig allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status BAföG erhalten. Eine vorherige Erwerbstätigkeit der Eltern ist nicht mehr erforderlich und künftig lediglich eine weitere Option, um einen BAföG-Anspruch zu erwerben. Auch "Unionsbürger" mit einem Recht auf Daueraufenthalt sind nun unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit anspruchsberechtigt. Die neuen Regelungen des § 8 BAföG, die sich auf das Aufenthaltsgesetz beziehen, sind sehr umfassend und können hier nicht in Kürze dargestellt werden. Da diese Neuregelungen bereits ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten sind, empfehlen wir allen, die unter die neuen Regelungen fallen könnten, sich beraten zu lassen und ggf. so schnell wie möglich einen BAföG-Antrag zu stellen!

4. BAföG-Erhöhung ab Herbst 2008

Ab Wintersemester 2008/09 gelten höhere Bedarfssätze (+10 %) für die Förderung und höhere Freibeträge (+8 %) für das Einkommen des Ehegatten, der Eltern und des Auszubildenden. Es können also wieder mehr Auszubildende in den Genuss von BAföG kommen. Antragstellung lohnt wieder!

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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