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Besonderheiten bei der Ausbildungsförderung für Bachelor und Master

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 20/2009, gültig vom 09.11.2009 bis 22.11.2009.

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BAföG-Empfänger aufgepasst! Sie haben Ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt und sind schon für das Masterstudium immatrikuliert? Hier könnte es Probleme mit Ihrer Ausbildungsförderung geben. Es reicht nicht aus, für den Masterstudiengang immatrikuliert zu sein, um Anspruch auf BAföG zu haben. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie ein Bachelorstudium abgeschlossen haben. Ein Studium ist natürlich erst dann beendet, wenn Sie Ihre letzte Prüfung abgelegt haben. Wenn nun zwischen dem Ende Ihrer Förderungshöchstdauer für den Bachelor und dem Ablegen der letzten Prüfung eine Lücke entsteht, sollten Sie die Beratung im Amt für Ausbildungsförderung aufsuchen. Eventuell haben Sie für diese Zwischenzeit ja doch noch einen Anspruch auf Förderung.

Sobald Sie dann die letzte Prüfung Ihres Bachelorstudiums erfolgreich bestanden haben, müssen Sie so schnell wie möglich einen neuen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. Dann beginnt nämlich mit dem Masterstudium ein neuer Ausbildungsabschnitt. Der Antrag sollte also spätestens am letzten Tag des Monats im BAföG-Amt eingehen, in dem Sie Ihre letzte Prüfung absolvieren. Und nicht vergessen: Eine Beratung bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin ist durch nichts zu ersetzen.

Manuela Mäge

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