Anträge auf Umzugsbeihilfe

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 3/2015, gültig vom 13.04.2015 bis 26.04.2015.

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Bis Ende März 2015 konnten Studierende im Geschäftsbereich Wohnen des Studentenwerks einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen. Nun ist die Frist vorbei und es wurden 4.917 Anträge gezählt. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (damals waren es 4.898 Anträge) fast konstant geblieben.

Die Landeshauptstadt Dresden zahlt die Umzugsbeihilfe einmalig in Höhe von 150 EUR an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

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