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Neuantrag für ein Zimmer im Studenten­wohnheim

Bevor Sie einen Antrag für ein Zimmer im Studentenwohnheim stellen, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Informieren Sie sich zuerst auf unseren Webseiten über unsere Wohnheime.
  2. Lesen Sie auf unsere Website die Rubrik Fragen und Antworten und die
    Allgemeine Mietbedingungen für die Wohnheime des Studentenwerks Dresden
  3. Zur Bewerbung benötigen eine Bankverbindung:
    • deutsche und ausländische Bewerber, die bereits einen Wohnsitz in Deutschland haben sowie
    • Bewerber aus dem SEPA-Zahlungsraum, die ein in Euro geführtes Konto besitzen welches SEPA-Lastschriften zulässt. (Alle anderen Bewerber aus dem Ausland müssen bei der Bewerbung noch keine Bankverbindung angeben. Sie haben nach der Ankunft in Dresden einige Tage Zeit, ein Konto zu eröffnen. Aufgrund der hohen Gebühren zu Lasten der Mieter sind Abbuchungen von Konten, deren IBAN wie folgt beginnen, leider nicht möglich: GB, CH, PL, HU, BG)

    Bitte halten Sie die Angaben zu IBAN bereit. Drucken Sie das beim Bewerbungsvorgang erteilte SEPA-Lastschriftmandat unbedingt aus. Dieses ist, vom Kontoinhaber unterschrieben, zum Mietvertragsabschluss mitzubringen. Bitte nicht per Post oder E-Mail zusenden!

  4. Um die Bewerbung abschließen zu können, müssen Sie Ihren Wohnberechtigungsnachweis als pdf-Dokument zur Verfügung haben (nicht größer als 1 MByte).
    Der Wohnberechtigungsnachweis kann sein:
    • für Studienbewerber: Zulassungsbescheid, Ausnahme für Bewerber mit deutschem Abitur für zulassungsfreie Studiengänge der TU und der HTW Dresden: „Wohn­berechtigungs­nachweis“ (nach erfolgter Online-Studienplatzbewerbung ausdruckbar, eine der Seiten des „Antrags auf Immatrikulation...“)
    • für bereits Studierende: ein Original der Immatrikulations­bescheinigung für das Semester, in dem der Mietvertragsbeginn liegen soll oder Immatrikulations­bescheinigung des laufenden Semesters plus eine Kopie des Einzahlungsnachweises der Semestergebühr für das Semester, in dem der Mietvertrag beginnen soll
  5. Falls Sie gesundheitliche Gründe für eine bevorzugte Aufnahme haben, halten Sie bitte entsprechende Nachweise (z.B. Behindertenausweis, Attest o.ä.) als pdf-Dokument bereit (nicht größer als 1 MByte)
  6. Es kann nur ein Wohnheimantrag pro Person gestellt werden. Bei der Zusendung mehrerer Bewerbungen wird nur die zuerst im Studentenwerk eingegangene Bewerbung bearbeitet.
  7. Unvollständige Bewerbungen können nicht abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  8. Nach dem erfolgreichen Versenden Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie eine automatische Sendebestätigung. Spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erhalten Sie von uns weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung per E-Mail. Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt außer für die Einzugsmonate September, Oktober und November grundsätzlich frühestens zwei Monate vor dem gewünschten Einzugstermin. Für die Monate September, Oktober und November werden die Wohnheimplätze erst ab fünf Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin vergeben. Anschließend erhalten Sie die Wohnheimplatzzusage (bzw. -absage oder Bestätigung über die Aufnahme in eine Warteliste) ebenfalls per E-Mail. Mit diesem Schreiben erfahren Sie auch alles über Anreisetag und -ort.

    ACHTUNG! Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf möglicherweise von uns eingegangene E-Mails! Bitte beachten Sie dabei, dass die E-Mail-Adressen unserer Sachbearbeiter, von denen Sie die Wohnheimplatzzusage erhalten, aus Vorname.Nachname@... bestehen. Aus diesem Grund werden E-Mails mit diesem „unbekannten“ Absender möglicherweise in Ihren Spam-Ordner verschoben. Bitte rufen Sie uns an (+49 351 4697-615), falls Sie nach angemessener Frist noch keine E-Mail von uns erhalten haben!

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