Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

An article published in SPIEGEL-EI edition1/2013, valid from 07.01.2013 to 03.02.2013.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2013 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Die Wohnsitznahme muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2012 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Bis zum 28. März 2013 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk Dresden, Geschäftsbereich Wohnen gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums einmal gewährt. Die Regelung gilt für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HfBK, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule Dresden. Erstmalig können 2013 auch Studierende der Berufsakademie Sachsen –Staatliche Studienakademie Dresden Umzugsbeihilfe beantragen!

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag,
  • der gültige Studentenausweis,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz
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