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Tipps zur Emealnutzung - neue Bedingungen bei Erwerb und Nutzung

An article published in SPIEGEL-EI edition18/2004, valid from 27.09.2004 to 10.10.2004.

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Der Emeal, das bargeldlose Zahlungsmittel in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks, ist für Studenten künftig nur noch mit Berechtigungsnachweis erhältlich. Die Gültigkeitsdauer wird auf ein halbes Jahr beschränkt und muss für jedes weitere Semester neu verlängert werden. Als Berechtigungsnachweis für Erwerb und Verlängerung sind die von der Hochschule ausgegebene Emeal-Bescheinigung und das Personaldokument vorzulegen. Für Studierende der HTW Dresden (FH), der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) und des IHI Zittau gilt erst einmal eine Ausnahmeregelung, legen Sie bitte anstelle der Emeal-Bescheinigung den Studentenausweis (Chipkarte) vor

Wie bisher ist der Emeal gegen eine Kaution von 7 EUR erhältlich.

Notieren Sie sich nach Erwerb die achtstellige Emealnummer, welche für Sie an den Ladeterminals und für die Kassiererin auf dem Bildschirm sichtbar ist. Diese Nummer benötigen Sie zum Beispiel im Verlustfall den Emeal sperren zu lassen.

Ab Oktober werden permanent an allen Kassen nach Zufallsprinzip bei Inanspruchnahme des günstigen Studentenpreises Berechtigungskontrollen durchgeführt. Unsere Kassiererinnen werden im Kontrollfall über Monitor aufgefordert den Studentenausweis zu kontrollieren. Bitte halten sie also künftig immer ihren gültigen Studenten- oder Berechtigungsausweis bereit. Nutzer ohne glaubhaften Berechtigungsnachweis haben die Aufnahme ihrer Personalien und der Nummer des verwendeten Emeal zu dulden. Es ist ein Mehrpreis von 1,20€ auf das subventionierte Mensaessen zu zahlen. 3 Arbeitstage haben Sie jetzt Zeit in der Mensaleitung nachträglich die Berechtigung nachzuweisen. Versäumen Sie dies ist am vierten Tag ihr Emeal gesperrt.

Ziel unserer Maßnahmen ist Eindämmung und Erschwerung von Subventionsbetrug.

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