Auslands-BAföG vom ersten Semester an möglich

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am 23. Oktober 2007 auf Anfrage des Verwaltungsgerichts Aachen, dass Bestimmungen im BAföG die Freizügigkeit der deutschen BAföG-Antragsteller beeinträchtigen. Bisher mussten BAföG-Geförderte vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben (bei Grenzpendlern wurde ein "ständiger" Wohnsitz an einem grenznahen Ort verlangt). Nun soll die BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester ermöglicht werden.

Das Deutsche Studentenwerk rät Studierenden, BAföG-Auslandsförderung vom ersten Semester an zu beantragen. Sie könnten - wenn sie die Regelstudienzeit einhalten - somit ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in der EU absolvieren. Der Gesetzgeber sollte die entsprechende Regelung im BAföG umgehend anpassen, forderte der Generalsekretär des DSW, Achim sagte Meyer auf der Heyde. Übrigens bezogen lt. Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2005 rund 13.000 Studierende Auslands-BAföG für ein Studium in einem EU-Mitgliedsstaat. In Deutschland erhalten derzeit rund 500.000 Studierende BAföG.

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