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Was wird aus der 23. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes?

An article published in SPIEGEL-EI edition12/2010, valid from 07.06.2010 to 20.06.2010.

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Spiegel-Ei interviewte BaföG-Gruppenleiter Heiko Harzer über seine Aufgaben, die geplante Änderung des BAföG und die voraussichtlichen Ablehnung der Novellierung im Bundesrat.

Spiegel-Ei: Seit wann arbeiten Sie im Studentenwerk in Dresden?

H.H.: Meine Arbeit hier nahm ich im Januar 2000 unmittelbar nach meinem Studium an der Fachhochschule der sächsischen Verwaltung in Meißen auf. Bis Ende Februar 2003 war ich als Sachbearbeiter tätig, bewarb mich aber auf die Stelle des Gruppenleiters und leite seither vier Sachbearbeiterinnen.

Spiegel-Ei: Bitte erläutern Sie kurz Ihre Tätigkeit als Gruppenleiter.

H.H.: Ein Gruppenleiter prüft und kontrolliert die Arbeit der Sachbearbeiterinnen. Bei besonders schwierigen Fällen fällt er die Entscheidung über das weitere Verfahren. Manche Aufgaben übernimmt jedoch nur der Gruppenleiter. Beispielsweise trifft nur der Gruppenleiter Grundentscheidungen, schreibt Ablehnungsbescheide, fertigt die Zuarbeit für die Widerspruchsbehörde oder verfasst Abhilfebescheide.

Spiegel-Ei: Bei Ihnen gibt es jedoch noch zwei Besonderheiten. Welche sind das?

H.H. Zum einen bin ich seit September vergangenen Jahres der einzige Mann im Amt für Ausbildungsförderung hier in Dresden. Das wirkt sich aber nicht im Geringsten auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen aus. Und zum anderen beschäftige ich mich mit dem Vorausleistungsverfahren.

Spiegel-Ei: Was versteht man unter Vorausleistungsverfahren?

H.H.: Wir helfen Studenten, deren Ausbildung gefährdet ist, entweder weil Eltern keine Auskünfte über das in der Förderungsberechnung notwendigerweise zu berücksichtigende Einkommen erteilen und auch keine Unterhaltsleistungen erbringen, oder wenn die Eltern die in einem Bescheid errechnete Unterhaltsleistung nicht zur Verfügung stellen.

Spiegel-Ei: Was halten Sie vom BAföG?

Das System - Hälfte Zuschuss/Hälfte Darlehen - halte ich für eine gute Sache. Die Rückforderung des Darlehens kann höchstens 10.000 EUR betragen und bleibt damit überschaubar. Natürlich gibt es auch einige Punkte, die man am Gesetz verbessern könnte. Ich denke da z. B. an die Berechnung des Bedarfs im Bereich der Zuschläge für die Unterkunftskosten.

Spiegel-Ei: Der Bundesrat diskutiert gerade über eine Gesetzesänderung. Sieht diese eine Besserung vor?

H.H.: Die 23. BAföG-Novelle würde eine Wohnungskostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, einführen, ohne dass über die tatsächlichen Mietkosten Nachweise eingereicht werden müssten. Das brächte eine immense Arbeitserleichterung in der Berechnung des BAföG für die Mitarbeiter. Weiterhin ist eine Erhöhung der Altersgrenze für Studierende in Masterstudiengängen vorgesehen. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel sollen die verbrauchten Semester des ersten Studienganges nicht mehr angerechnet werden und die gesamte Regelstudienzeit des neuen Studiums zur Hälfe als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gefördert werden. Außerdem ist eine Erhöhung der Bedarfssätze um 2% angedacht.

Spiegel-Ei: Und wie ist der derzeitige Stand im Gesetzgebungsverfahren?

H.H.: Zurzeit wird besonders über die Finanzierung gestritten. Sinkende Einnahmen der Länder einerseits stehen im Gegensatz zu Mehrkosten für die Studierenden andererseits. Die Länder prüfen selbstverständlich, wo Sparpotential liegt. Dabei bleibt die Bildung leider nicht außen vor.

Spiegel-Ei: Scheitert damit die Gesetzesänderung?

H.H.: Den Änderungen, wie der momentane Gesetzesentwurf sie vorsieht, wird der Bundesrat wohl nicht zustimmen. Der Entwurf wird sicherlich überarbeitet werden müssen, damit die Länder einwilligen. Eine Gesetzesänderung kommt unter Garantie, aber wie sie zum Schluss aussehen wird und ob der bisherige Zeitplan, der ein Inkrafttreten zum Wintersemester 2010/2011 vorsieht, eingehalten werden kann, ist derzeit noch abschätzbar.

Spiegel-Ei: Wie können sich Studenten über den Stand der Gesetzesänderung informieren?

H.H.: Sobald das Gesetz beschlossen ist, werden wir ausführlich über die Änderungen berichten. Bis dahin kann man sich bei den Sachbearbeiterinnen, im Servicebüro und natürlich auch im Internet über den Entscheidungsprozess informieren. Die Studenten werden weiterhin auf mögliche Änderungen hingewiesen und entsprechend beraten, aber wir können keine Zusicherung geben, dass diese Änderungen in dem Maße eintreten.

Spiegel-Ei: Vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führte Sarah Melzer.

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