BAföG und Praktikum

An article published in SPIEGEL-EI edition4/2013, valid from 06.05.2013 to 02.06.2013.

Please note: The information in this article may no longer be up to date
This article is from an older SPIEGEL-EI edition. Please note that information e.g. on opening hours or contact persons may have changed in the meantime.
BAföG und Praktikum
BAföG und Praktikum (Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com)

Sie beziehen BAföG und planen demnächst ein Praktikum? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Generell sind jegliche Praktika beim BAföG-Amt anzuzeigen. Spätestens wenn Ihnen ein Praktikantenvertrag vorliegt, müssen Sie diesen bei Ihrer Sachbearbeiterin einreichen. Es wird unterschieden zwischen Pflichtpraktika, die in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben sind und Praktika, die freiwillig von Ihnen durchgeführt werden.

Pflichtpraktikum – Grundanspruch besteht weiter

Während eines Pflichtpraktikums besteht Ihr Grundanspruch auf BAföG weiter. Sollten Sie eine Praktikantenvergütung beziehen, gilt diese als Ausbildungsvergütung und wird während des gesamten Bewilligungszeitraums voll auf Ihr BAföG angerechnet. Abgesetzt werden können hier lediglich die Werbungskosten und eine Pauschale für die Sozialversicherung.

Bitte weiterstudieren oder Semesterferien nutzen - Freiwilliges Praktikum ist nicht förderfähig

Im Unterschied zu Pflichtpraktika sind freiwillige Praktika oder eine freiwillige Verlängerung eines Pflichtpraktikums nicht förderungsfähig, d.h. Ihre Ausbildung gilt während des freiwilligen Praktikums als unterbrochen und Sie haben für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Nur wenn Sie das freiwillige Praktikum neben Ihrem Studium betreiben, also nachweisen können, dass Sie während der Zeit des Praktikums auch Studienleistungen erbracht haben oder das freiwillige Praktikum nur während der Semesterferien durchgeführt wird, bleibt Ihr Förderungsanspruch während des gesamten Zeitraumes bestehen. Beziehen Sie während des freiwilligen Praktikums eine Praktikantenvergütung, wird diese auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet.

Sie haben noch Fragen zu diesen oder anderen BAföG-Themen?

Unsere SachbearbeiterInnen sind für Sie da:
Sprechzeiten Di 09:00 - 12:00 Uhr und Do 13:00 - 17:00 Uhr

Zu allgemeinen Fragen berät Sie auch unser Service-Büro:
Mo und Mi 09:00 - 16:00 Uhr, Di 12:00 – 16:00 Uhr, Do 09:00 - 13:00 Uhr, Fr 09:00 - 15:00 Uhr

Back to the overview of SPIEGEL-EI edition4/2013